Es ist möglich, den Ratskeller für verschiedenste Veranstaltungen zu mieten.

Der Ratskeller kann gemietet werden von:

  • Mitgliedsvereinen
  • Crailsheimer Vereinen / Kleinkunstinitiativen
  • Städtischen Institutionen und Ressorts
  • (Ehemaligen) Teammitgliedern von Ratskeller und SJR

 

Die Vermietung des Ratskellers wird vorrangig an unsere gemeinnützigen Mitgliedsvereine durchgeführt.

Da der Ratskeller Crailsheim hauptsächlich ein Raum für Jugendliche von Jugendlichen sein soll, werden die Veranstaltungen vom Vorstand des Stadtjugendring Crailsheim e.V. in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt. Bevor vom Stadtjugendring Vermietungen gestattet werden, haben Jugendveranstaltungen immer Vorrang. Über jede Vermietungsanfrage entscheidet der Vorstand des Stadtjugendring Crailsheim e.V. im Einzelnen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Mieter mit der Veranstaltung einen kommerziellen Zweck verfolgte, erhöhen sich die Kosten um 100%. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand vor, weitere geplante Vermietungen mit dem Mieter zu stornieren.

 

Für die Vermietung gelten folgende Bedingungen:

  • Es dürfen nur die im Ratskeller vorhandenen Getränke ausgeschenkt werden
  • Die verbrauchten Getränke werden im Anschluss an die Veranstaltung zu vorab vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt
  • Für die Bereitstellung eines Verwalters, der die jeweilige Veranstaltung betreut, wird unabhängig vom Veranstalter, eine Verwalterpauschale von 25 € in Rechnung gestellt.
  • Der Verkauf von selbst mitgebrachten Getränken ist untersagt
  • Die Miete bezieht sich auf einen Betrieb von 20:00 Uhr – 23:59 Uhr. Eine Verlängerung der Zeiten muss mit dem Vorstand bei Abschluss des Mietvertrages geklärt werden. Eine Verkürzung der Sperrzeit ist durch den Mieter zu beantragen.

 

 

Außerdem gelten je nach Mieter unterschiedliche Bedingungen:

Mitgliedsvereine

Den Mitgliedsvereinen des Stadtjugendrings Crailsheim e.V. steht der Ratskeller kostenfrei zur Verfügung.

  • Veranstaltung muss sich vorrangig an Jugendliche richten
  • Die Bewirtung kann selbst, oder vom Ratskeller-Team übernommen werden

Dies ist bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Stadtjugendring Crailsheim e.V. zu klären.

Crailsheimer Vereine / Kleinkunstinitiativen

  • Crailsheimer Vereinen und Kleikunst- bzw. Kulturinitiativen steht der Ratskeller für eine Grundmiete von 150 € (inkl. Steuer) zur Verfügung
  • Die Bewirtung kann selbst, oder vom Ratskeller-Team übernommen werden.

Dies ist bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Stadtjugendring Crailsheim e.V. zu klären

Städtische Institutionen und Ressorts

  • Den Institutionen und Ressorts der Stadt Crailsheim steht der Ratskeller kostenfrei zur Verfügung.
  • Die Bewirtung erfolgt durch das Ratskeller-Team

Ehemalige Teammitglieder:

  • Ehemalige Teammitglieder des Ratskellers und des Vorstandes des Stadtjugendrings haben die Möglichkeit auch nach dem Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Arbeit den Ratskeller für 200 € (inkl. Steuer) zu mieten.
  • Dies soll die Wertschätzung für die Arbeit im Verein zeigen.
  • Eine derartige Vermietung ist aber nur in den Randzeiten des normalen Betriebes möglich. Die normale Jugendarbeit des Ratskellers darf dabei nicht blockiert werden und hat immer Vorrang vor diesen Veranstaltungen.
  • Die Bewirtung ist zwingend über das Ratskellerteam durchzuführen.
  • Das Kontingent an diesen Vermietungen ist begrenzt, somit lohnt sich eine frühzeitige Reservierung.

 

Der Ratskeller verfügt über ein geringes Kontingent an Ausnahmegenehmigungen zum Ausschank von Spirituosen. Sollte dies vom Veranstalter in Erwägung gezogen werden, ist dies im Vorfeld mit dem Vorstand des Stadtjugendringes zu besprechen. Der Ausschank kann vom Vorstand nur bei Veranstaltungen mit einer Zielgruppe ab 18 Jahres erlaubt werden und ist bei Abschluss des Mietvertrages bereits zu klären. Der Sachverhalt wird dann Bestandteil des Mietvertrages. Zudem ist der Ausschank von Longdrinks nur in beschränktem Umfang gestattet. Es dürfen max. 4 verschiedene Getränke angeboten werden. Die Gestattung ist durch den Mieter bei der Stadtverwaltung eigenständig zu beantragen. Die verbrauchten Getränke werden im Anschluss an die Veranstaltung zu vorab vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.

 

Das Formular zur Anmietung wird bald unter Downloads zur Verfügung gestellt.