Liebe Mitglieder, hier findet ihr unsere neuen Förderrichtlinien und die dazugehörigen Formulare zum Download: Richtlinien (PDF) Der Grundbetrag steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Die anderen Förderungskategorien können auch von allen anderen Crailsheimer Vereinen und Organisationen beantragt werden. Landesjugendplan: Förderdatenbank BW: Sozialfonds: Förderung „Jugenderholungsmaßnahme mit finanziell schwächer Gestellten“ Für Sportvereine gibt es folgende zusätzliche Möglichkeiten der Förderung:
Das Land Baden-Württemberg fördert im Landesjugendplan die außerschulische Jugendbildung durch Gewährung von Zuschüssen, die jeweils aufgrund entsprechender Richtlinien gewährt werden.
In dieser Datenbank kannst du nach Fördermöglichkeiten für Projekte der Jugendbildung in Baden-Württemberg suchen. Du kannst deine Suche nach Förderfeldern, Regionen oder Institutionen eingrenzen, um zu erfahren, welche Förderung für dein Projekt oder deine Aktion die richtige ist.
Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, die an Jugenderholungsmaßnahmen teilnehmen, erhalten die Träger der außerschulischen Jugendbildung zusätzlich zur Förderung aus Mitteln des Landesjugendplans (Richtlinien Nr. 8 Jugenderholungsmaßnahmen) Zuschüsse des Landkreises Schwäbisch Hall. Auf Seite 2 des Formulars A1 kann ganz einfach ermittelt werden, wer Zuschüsse erhalten kann.