Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit

Warum gibt es das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes?

Unzählige Menschen in Baden-Württemberg sind in ihrer Freizeit neben Ausbildung und Beruf für die Jugendarbeit aktiv. Nicht wenige investieren einen großen Teil ihrer Freizeit und/oder ihres Jahresurlaubs um für Kindern und Jugendlichen Freizeiten, Fahrten oder Zeltlager zu planen, zu organisieren und durchzuführen. Um für diese verantwortungsvolle Aufgabe gut gerüstet zu sein, nehmen die Ehrenamtlichen an Schulungen sowie Fort- und Weiterbildungen.

Was viele nicht wissen: Betreuer*innen von Kinder- und Jugendfreizeiten, Zeltlagern und Ausfahrten, aber auch Teilnehmer von Lehrgängen in der Jugendarbeit können sich für ihren Einsatz und/oder ihre Teilnahme freistellen lassen.

Um ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und zu fördern, gibt es in Baden-Württemberg das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit“, dieses regelt auch euren Mindestanspruch auf Freistellung für euer Engagement.

 

Weitere Informationen:

Den Ausführlichen Gesetzestext findet ihr unter www.landesrecht.de

Weitere Infos zur Freistellung und zum Bildungszeitgesetzt findet ihr weiter unten auf unserer Homepage.